STEPPKE

Neues Angebot der Lebenshilfe Mitte Vest e.V. für Pflegefamilien mit einem behinderten Kind oder Jugendlichen

Am 1. Januar 2020 hat sich mit der schrittweisen Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) für Pflegefamilien mit einem Kind/ Jugendlichen mit Behinderung Wesentliches verändert. Die Zuständigkeiten liegen nun nicht mehr bei dem jeweiligen Jugendamt, sondern beim Landschaftsverband Westfalen Lippe (LWL).Um weiterhin eine adäquate Beratung von Pflegefamilien sicher zu stellen, kooperiert der LWL mit freien Trägern der Eingliederungshilfe.
So ist die Lebenshilfe Mitte Vest e.V. seit dem 01.10.2021 ein STEPPKE – Kooperationspartner des Landschaftsverbandes Westfalen Lippe.
Wir begleiten und beraten Sie während des gesamten Pflegeverhältnisses in folgenden Bereichen:
• Diagnostik
• Anbindung an Fördereinrichtungen/ Therapieplätze
• Kooperation mit Einrichtungen /Netzwerkpartner*innen
• Beratung und Unterstützung bei behördlichen Angelegenheiten
• Beratung und Begleitung bei Antragsstellungen
• Perspektivenentwicklung
• Unterstützung in Krisenzeiten
• Freizeitgestaltung


Dabei stützen wir uns auf ein breit gefächertes Netzwerk in allen genannten Bereichen.
Nach Beendigung der Jugendhilfe ist eine Überleitung in das Betreute Wohnen in Familien möglich.





Rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen:

Familienpflegevereinbarung

Betreutes Wohnen in Familien ist eine freiwillige Leistung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL). Zwischen der Familie, den Klienten und dem Familienpflegeteam der Lebenshilfe wird eine Familienpflegevereinbarung geschlossen.

finanzielle unterstützung

Die Familie erhält ein monatliches Betreuungsgeld entsprechend den Richtlinien des LWL.

gute alternative

Betreutes Wohnen in Familien ist eine sinnvolle Alternative zu stationären Wohnangeboten und leistet einen Beitrag zur verbesserten Umsetzung des bestehenden Versorgungsangebotes: "Ambulant vor Stationär"

Kontakt & Ansprechpartner

Kerstin Normann

Telefon: 0176 22543251
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